Corona Regeln ab dem 16.08.21

Corona Regeln ab dem 16.08.21

Bei uns gelten ab dem 16.08.2021 die neuen Corona Regeln

Zutritt nur mit folgenden Nachweisen:

  • Ein Impfnachweis im Original
  • Ein Schnelltest (max. 24 Stunden alt)
  • Ein Schülertest (max. 72 Stunden alt) 
  • Ein Schülerausweis
  • Ein Nachweis über eine vollständige Genesung

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.

Hinzugefügt am 17.08.2021