FFP2 (oder vergleichbar) Maskenpflicht ab 18 Jahren (keine OP Masken zulässig)
Veranstalter müssen Impfnachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren, den Genesenennachweis im Original (kein Foto) und den Namen anhand von Ausweisdokumenten (Original) überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.
Ausnahme:
Kinder bis einschließlich 17 Jahre, durch Vorlage des Schülerausweises
Hinzugefügt am 02.02.2022