2G für alle Personen über 18 Jahren

2G für alle Personen über 18 Jahren

FFP2 (oder vergleichbar) Maskenpflicht ab 18 Jahren (keine OP Masken zulässig)

Veranstalter müssen Impfnachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren, den Genesenennachweis im Original (kein Foto) und den Namen anhand von Ausweisdokumenten (Original) überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.

Ausnahme:

Kinder bis einschließlich 17 Jahre, durch Vorlage des Schülerausweises

Hinzugefügt am 02.02.2022